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Alphabetisierungskurse

Den Alphabetisierungskurs können Migranten und Migrantinnen besuchen, die gemäß § 4 Abs.1 IntV teilnahmeberechtigt sind und bei denen der Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines anderen Integrati-onskurses für spezielle Zielgruppen auf Grund fehlender oder ungenügend vorhandener schriftsprachlicher Kompetenzen nicht sinnvoll ist.

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1260 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutsch-kenntnisse zu vermitteln.

Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktiona-len Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden.Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalför-derung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch.Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortge-schrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Teilnehmerbezogene Grundförderung: 1000 UE

Individuell mögliche maximale Förderdauer: 1300 UE

Der Alphabetisierungskurs gliedert sich in 9 bzw. 12 Kursabschnitte mit jeweils 100 UE und den Orientierungskurs mit 100 UE.

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